Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende, mündlich und/oder fernmündlich getroffene Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

2. Angebot (einschl. Preise, Maße usw.)

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Gleiches gilt für Angaben der Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreis, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch die schriftliche Bestellung angenommen wird.

4. Lieferung

a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.

b) Liefertermin und Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

c) Transport- und Bruchversicherung
Versicherung gegen Transportschäden, -verluste oder Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.

5. Mängelrügen und Mängelhaftung

Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren und, wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft wird, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge stehen dem Kunden unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Eigenschaften im Sinne des § 434 | 3 BGB sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels zu beweisen. Die Ansprüche wegen Mangels verjähren nach einem Jahr. Für Verbraucherverträge gelten die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsregeln. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Skonto in bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur soweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleiben wir Eigentümer der Kaufsache. Der Käufer ist befugt unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich MwSt.). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt. Der Vorbehaltskäufer verpflichtet sich dem Zweiterwerber den bestehenden Eigentumsvorbehalt mitzuteilen, ohne mit ihm seinerseits einen solchen zu vereinbaren und ohne dass dadurch das vorbehaltliche Eigentum auf den Besteller überginge. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware durch den Käufer findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung.


8. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und wirksam ist.